Energiemanagementsysteme (EnMS) sind klassische Qualitäts-Managementsysteme und unabdingbare Controlling-Werkzeuge zur stetigen Feststellung der Energiekosten. Aktuell bestehen unterschiedliche gesetzliche Anforderungen an die Unternehmen zur Einführung bzw. zum Nachweis eines entsprechenden Systems.

Welche rechtlichen Vorgaben zum Energiemanagement muss Ihr Unternehmen beachten?

Damit Unternehmen vom Spitzenausgleich nach dem Strom- und Energiesteuergesetz profitieren können, müssen sie ein EnMS eingeführt haben. Auch für Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch ab 10 GWh ist ein EnMS Voraussetzung für die Begrenzung der EEG-Umlage. Damit Energiemanagementsysteme anerkannt werden, ist eine Zertifizierung nach ISO 50001 oder eine Registrierung nach EMAS-VO erforderlich. KMUs haben außerdem die Möglichkeit, für den Spitzenausgleich ein  „alternatives System“, z.B. ein Energieaudit DIN EN 16247-1 oder ein System nach Anlage 2 der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV), vorzuweisen. Mit der Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) wurde Art. 8 Abs. 4–7 der EU-Energieeffizienzrichtlinie (RL 2012/27/EU) in deutsches Recht umgesetzt. Der Artikel 8 Abs. 4–7 fordert von allen Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis Dezember 2015 und danach mind. alle 4 Jahre die Durchführung eines Energieaudits. Von dieser Forderung ausgenommen sind solche Unternehmen, die über ein zertifiziertes EnMS ISO 50001 oder ein nach EMAS registriertes Umweltmanagementsystem verfügen.

 

Welche Vorteile bietet ein Energiemanagementsystem?

Neben der Reduzierung von Umweltbelastungen und der Steigerung von Nachhaltigkeit bietet ein EnMS zahlreiche Vorteile für Ihr Unternehmen. So führt eine gesteigerte Umweltfreundlichkeit und eine erhöhte Transparenz zu einem verbesserten Image Ihres Betriebs sowie einem gesteigerten Vertrauen Ihrer Kunden. Gerade zur heutigen Zeit spielen diese Faktoren eine große Rolle im Ansehen eines Unternehmens. Optimierte Abläufe und Prozesse führen zwangsläufig zu geringeren Kosten und einer höheren Effizienz. Auch der Energieverbrauch sinkt durch zahlreiche Optimierungsmaßnahmen im Zuge des Energiemanagements erheblich. Zudem erhalten Sie so einen besseren Überblick über Prozesse und Verbräuche und können dadurch schneller und nachhaltiger Maßnahmen zur Verbesserung ableiten. Schließlich können Sie durch ein anerkanntes EnMS ebenso von finanziellen und steuerlichen Entlastungen, wie dem Spitzenausgleich, profitieren.

 

Unsere Leistungen:

Unabhängig ob gesetzlich vorgeschrieben gem. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) oder zum Nachweis zur Stromsteuerrückerstattung (SpaEfV) bzw. zur EEG-Begrenzung für stromkostenintensive Unternehmen (§§ 61 ff EEG 2014), wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:

 

- Feststellung des für Ihr Unternehmen erforderlichen bzw. sinnvollen Energiemanagementsystems

- Vorbereitung, Erstellung und Implementierung der notwendigen Prozesse und Dokumemtationen
- Entwicklung der erforderlichen Energiekennzahlen und Messkonzepte

- Vorbereitung und Begleitung der Zertifizierungen / Rezertifizierungen und Auditierungen

- Inhaltliche und organisatorische Abstimmung mit den Zertifizierungsstellen

- Übernahme der Aufgaben eines externen Energiebeauftragten (Energiemanager)

- Übernahme eines kontinuierlichen externen Energie-Controllings / Energiebuchhaltung

 

Energie stellt ein wichtiges Asset für jedes Unternehmen dar und muss aktiv bewirtschaftet werden.

Für die Einführung eines Energiemanagementsystems erhalten kleine und mittlere Unternehmen beim BAFA auf Antrag vom 40%  Investitionszuschuss, große Unternehmen erhalten 30% Zuschuss.



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